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02.08.2016

Routerfreiheit: Was beim Umstieg auf das eigene Kabelmodem zu beachten ist

Nach dem Wegfall des Routerzwangs haben die Kabelnetzbetreiber unterschiedliche Verfahren für die Aktivierung eigener Endgeräte entwickelt. Golem.de erläutert, wie die Nutzer an ihre Zugangsdaten gelangen und welche unangenehmen Überraschungen sie erleben können.

Vom 1. August 2016 können auch Kunden von Kabelnetzbetreibern ihre eigenen Kabelmodems anschließen. Inzwischen haben die großen deutschen Anbieter auf ihren Webseiten unter dem Stichwort "Endgerätefreiheit" Anleitungen veröffentlicht, wie Nutzer an ihre Zugangsdaten gelangen. Die Auffassung, wonach die Routerfreiheit rein rechtlich nur für Neukunden gilt, wird nur von Unitymedia angewandt. Allerdings dürfte sich der Ansturm der Kunden auf die Aktivierungsportale zunächst in Grenzen halten.

Zum einen gibt es noch nicht viele Geräte auf dem Markt, die eine wirkliche Alternative darstellen. Zum anderen lässt sich mit einem Verzicht auf das vom Hersteller bereitgestellte Gerät häufig kein Geld sparen. Zu guter Letzt enthalten die Optionen für kostenpflichtige Leihgeräte zum Teil besondere Funktionen, die bei einem Verzicht auf das Gerät ebenfalls wegfallen. Dazu zählt bei vielen Anbietern die Möglichkeit, am öffentlichen WLAN-Programm teilzunehmen. Zuletzt hatte Unitymedia solche Hotspots ohne die Zustimmung der Kunden freigeschaltet.

Unitymedia

Anders als zunächst behauptet gilt bei Unitymedia die Routerfreiheit nicht für alle Bestandskunden. Wer noch Tarife nutzt, die vor April 2013 gültig waren, muss seinen Vertrag vorzeitig verlängern und in einen aktuellen Tarif wechseln. Für Geschäftskunden gelten wiederum abweichende Regelungen, wie das Unternehmen mitteilte.

Die übrigen Kunden können über die telefonische Kundenbetreuung einen eigenen Kabelrouter in Betrieb nehmen. Dazu ist die Angabe der CM-MAC-Adresse und Seriennummer des Gerätes erforderlich. Nach dem Anschluss des Routers an das Kabelnetz kann dieser identifiziert und genutzt werden. Telefoniekunden müssen in den Router ihre Zugangsdaten (SIP-Credentials) eintragen, die man wiederum online im Kundencenter findet. Das Unternehmen hat angedeutet, dass der Umstieg "künftig komfortabler" werden könnte.

Bei Unitymedia lässt sich durch den Einsatz des eigenen Gerätes kein Geld sparen, wenn der Vertrag bereits eine sogenannte Connect Box mit WLAN-Router enthält. Dem Unternehmen zufolge wird die Breitband-Hardware "nicht vermietet, sondern im Rahmen des Servicevertrags bereitgestellt". Daher kann der Kunde auch keinen Mietvertrag dafür kündigen. Die Geräte dürfen beim Einsatz eines eigenen Routers nicht verkauft oder entsorgt werden. Nach Vertragsende ist der Kunde zur Rücksendung verpflichtet. Um dann tatsächlich Geld zu sparen, muss ein Vertrag mit niedrigerer Übertragungsgeschwindigkeit gewählt werden.

Vodafone/Kabel Deutschland

Ähnlich geht Vodafone/Kabel Deutschland vor. Der Kabelnetzbetreiber besteht ebenfalls darauf, dass die Kunden zu Wartungszwecken ein Gerät des Anbieters bereithalten. Es ist allerdings möglich, sein kostenpflichtiges Leihgerät nach Ablauf einer vierwöchigen Kündigungsfrist zurückzugeben. Für den Austausch einer Fritzbox gegen ein Standardmodem wird jedoch eine Wechselgebühr in Höhe von 29,90 Euro fällig. Die Leihgeräte können zudem nicht an einem anderen Vodafone-Anschluss genutzt werden.

Doch wer die sogenannte Homebox-Option abbestellt, muss eine weitere technische Einschränkung hinnehmen. Denn für die Nutzung einer zweiten Telefonleitung ist diese Option erforderlich. Gerade in Familien mit Vieltelefonierern oder in kleinen Firmen ist eine zweite Leitung häufig unverzichtbar. Wer eine zweite Telefonleitung benötigt, kommt also auch in Zukunft bei Vodafone nicht daran vorbei, ein kostenpflichtiges Leihgerät zu bestellen. Selbst wenn er sich ohne Homebox-Option eine baugleiche Fritzbox anschaffen würde.

Die Einrichtung des eigenen Gerätes ist allerdings ohne telefonische Kundenbetreuung möglich. Nach dem Anschluss an die Multimedia-Antennendose wird der Kunde nach dem Aufruf des Browsers automatisch zum Aktivierungsportal weitergeleitet. Die entsprechenden Zugangsdaten, die er eingeben muss, sollen aus den Vertragsunterlagen hervorgehen. Auf Nachfrage stellt sie die Kundenbetreuung zur Verfügung. Die SIP-Zugangsdaten erhält der Kunde während der Anmeldung und muss diese anschließend in den Router eingeben. Vodafone weist darauf hin, dass der VoC-Standard (Voice over Cable) nur mit den Leihgeräten funktioniert.

Primacom/Tele Columbus

Die vor allem in Ost- und Norddeutschland vertretenen Anbieter versprechen ihren Kunden die problemlose Nutzung der eigenen Geräte. Das gelte nicht nur für Neu-, sondern auch für Bestandskunden, heißt in den FAQ bei Primacom und Tele Columbus. Die Aktivierung erfolgt ebenso wie bei Vodafone über ein Portal, das vom Browser automatisch aufgerufen wird. Die Zugangsdaten wurden sowohl den Neu- als auch den Bestandskunden bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Die Telefoniedaten müssen dann vom Aktivierungsportal aus in den Router eingetragen werden.

Wer die von Primacom angebotene kostenpflichtige Option Fritzbox 6490 nutzt, muss bei einer Kündigung auch auf eine zweite Telefonleitung verzichten. Bei Tele Columbus ist bei allen Tarifen ab 60 MBit/s eine sogenannte WLAN-Kabelbox enthalten. Die Option, ein solches Gerät für zusätzliche 3 Euro im Monat zu mieten, gibt es derzeit nicht mehr. Beide Anbieter verlangen von ihren Kunden, das jeweilige Leihgerät bereitzuhalten, um Störungen beseitigen zu können.

Möglichst wenig Support und keine Updates

Vodafone wollte auf Anfrage nicht ausschließen, dass die Kundenbetreuung auch dann behilflich sein könnte, wenn es Probleme bei der Nutzung eines eigenen Gerätes gibt. Prinzipiell empfehlen die Anbieter bei jeder sich bietenden Gelegenheit jedoch den Einsatz der von ihnen angebotenen Geräte. "Jeder Kunde, der einen eigenen Kabelrouter oder ein eigenes Kabelmodem betreibt, ist für diese Geräte selbst verantwortlich. Unitymedia kann für kundeneigene Hardware keinen Support anbieten", warnt das Unternehmen.

Wer sich für einen eigenen Kabelrouter entscheidet, muss sich künftig zudem selbst um die Sicherheit des Gerätes kümmern. Die Anbieter können keine Updates aufspielen. Nutzer tun als gut daran, die automatische Aktualisierung der Firmware zumindest für sicherheitsrelevante Updates zu aktivieren. Zudem sollten sie nur solche Geräte anschließen, die nachweislich der Schnittstellenbeschreibung ihres Anbieters entsprechen.

Die Provider hatten sich bis zuletzt gegen die Routerfreiheit gewehrt. Sie warnten vor technischen Problemen, falls die Kunden ungeeignete Geräte anschließen könnten. Zwischenzeitlich wurde über eine Zertifizierung von Kabelmodems spekuliert. Die erforderlichen Schnittstellenbeschreibungen für die Geräte ließen lange auf sich warten. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werden sie von Anbietern veröffentlicht.

Quelle: Golem.de



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